Die Regeln ("General Shoot Rules") der British Field Target
Association (BFTA) für Field Target-Wettkämpfe

(Frei übersetzt nach den Original-Regeln mit Stand vom Februar 1997 von V. B.)

1. Luftdruckwaffen: Luftgewehre jedes Kalibers, die den zur Zeit der Schießveranstaltungen geltenten Statuten entsprechen, sind zugelassen. Bei einer Schießveranstaltung, die speziell für Luftpistolen ausgewiesen ist, gelten die gegenwärtigen Statuten.

2. Visierungen: Jede konventionelle Visierungsart ist erlaubt. Laserzielgeräte sind verboten. Gleiches gilt für separate Entfernungsmeßgeräte.

3. Waffentests: Die Veranstalter einer Schießveranstaltung behalten sich das Recht vor, jedes Luftgewehr oder jede Luftpistole, die in einem nach BFTA-Regeln durchgeführten Schießen verwendet wird, mit einem Chronographen zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Dies kann vor, während und nach einem Wettkampf geschehen. (Siehe auch Strafen: Regel 14).

4. Munition: Jede Art von Diabolos, die aus Blei, Bleilegierung, Zink oder Zinklegierung bestehen, sind erlaubt.

5. Wettkampfleiter & Auslegung der Regeln: Vor jedem Wettkampf werden die Organisatoren einen Wettkampfleiter ("Chief Marshal") auswählen und ernennen und, falls nötig, dessen Stellvertreter ("Deputy"). Diese Ernennung beinhaltet die Übernahme der vollen Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln und für die Durchführung des betreffenden Schießens. In allen Fragen oder Problemen, die aus den Regeln entstehen oder durch diese nicht abgedeckt sind, ist die Entscheidung des Wettkampfleiters endgültig und unanfechtbar.

6. Ziele: Bei regulären Wettkämpfen werden Ziele verwendet, die bei einem Treffer umfallen. Die Trefferregion (bisher "Kill Zone", neuerdings offiziell "Hit Zone" genannt) muß rund sein und das dahinter liegende Paddle soll in einer zur Zielfarbe kontrastierenden Farbe bemalt sein. (Parcours-Designer sollten beachten, daß für Schützen, die farbenblind sind, gelbe oder weiße Hit Zones empfohlen werden). Simulierte Hit Zones sind grundsätzlich verboten. Standard-Hit Zones sollen 40 bis 45 mm Durchmesser haben. Der Parcours kann Ziele mit kleinerer Hit Zone beinhalten. Die Gesamtzahl solcher Ziele dar jedoch 25% der Gesamtziele nicht überschreiten. Hierbei gilt folgendes:

a. Die Hit Zones müssen 25 mm Durchmesser haben.

b. Das weiteste Ziel dieser Art darf nicht mehr als 35 Yards (32 m) von der Feuerlinie entfernt sein.

c. Keine erschwerte Schießstellung darf für den Beschuß solcher Ziele gefordert werden. (liegend, stehend, knieend).

Alle Ziele müssen fortlaufend numeriert sein.

7. Schießparcours: Ein voller Schießparcours darf nicht weniger als 25 Ziele haben. Für ein gültiges Trefferergebnis muß der gesamte Parcours geschossen werden (mit Ausnahme aller Umstände der Regel 15: Verlassen der Feuerlinie). Die Minimal- und Maximaldistanz der Ziele beträgt 8 Yards (7 m) und 55 Yards (50 m). (Bei jedem Schuß muß geklärt sein, welche Maßeinheit verwendet wird).

8. Zielabfolge: Alle Ziele müssen nach ihrer numerischen Ordnung beschossen werden. Wenn ein falsches Ziel beschossen wurde, wird dem betreffenden Schützen ein Fehlschuß angerechnet, und er muß auf das nächstfolgende Ziel schießen. Wenn in einem solchen Fall ein Ziel einer anderen Lane beschossen wurde, gilt die genannte Vorgehensweise ebenfalls, d. h. das "ausgelassene" Ziel wird als Fehlschuß gezählt. Allerdings wird dann das Ziel in der anderen Lane normal beschossen und bewertet.

9. Trefferbewertung: Die Wertung wird derart vorgenommen, daß jeder Treffer mit "1" und jeder Fehlschuß mit "0" bewertet wird. Ein Treffer zählt, wenn das Ziel umfällt. Jede Bewegung der Hit Zone-Platte, die das Ziel nicht zum Fallen bringt, wird als Fehlschuß bewertet. Wenn die Hit Zone allerdings umfällt, und für den nächsten Schützen wieder aufgerichtet werden muß, zählt dies als Treffer. Auf der Score Card werden Treffer als "X" und Fehlschüsse als "0" eingetragen. Alle vorgedruckten Erklärungen auf der Score Card müssen korrekt audgefült werden werden. Die Erklärung soll folgendermaßen abschließen: "Nach bestem Wissen und Gewissen erkläre ich, daß die eingetragenen und benutzten Schießausrüstungsgegenstände den gesetzlichen Vorschriften entsprechen".

10. Schießen: Jede Schießposition ist erlaubt. Manche Lanes können aber vorgeschriebene Schiepositionen haben, wie "stehend" oder "knieend". Wenn ein Wettkampfteilnehmer diese nicht durchführen kann, gilt folgendes. Die "liegend"-Position ist keine der vorschreibbaren Posionen. (Jeder Schütze kann jedoch nicht "positionsfestgelegte" Lanes liegend schießen!). Der Wettkampfteilnehmer muß dem Chief Marshal vor dem Beginn seines/ihres Durchganges mitteilen, daß er/sie unfähig sind (-was auch imer der medizinische Grund sein mag-), eine bestimme Schußposition einzunehmen. Dieser erteilt die Erlaubnis, eine andere Position zu nutzen, wobei aber kein unfairer Vorteil erwachsen darf.

Die Anzahl der "stehend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der Anzahl der Ziele nicht überschreiten.

Die Anzahl der "kniend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der Anzahl der Ziele nicht überschreiten.

Alle Schüsse müssen derart abgefeuert werden, daß der Schütze die Feuerlinie berühren kann.

Voll verstellbare Schäfte sind erlaubt, um Anpassungen an verschiedene Schießstile zu ermöglichen. Es gibt keinerlei Limitierungen des Designs.

Gewehrriemen, einzeln oder andersartig, und/oder Schulterhaken sind zur Zielstabilisierung erlaubt. Jede Art von Kleidung, Handschuhen oder Schuhen ist erlaubt, vorausgesetzt, daß keine Gefahr für den Schützen oder andere Personen besteht.

Es darf keine andere Unterstützung des Gewehrs oder der Pistole verwendet werden als der Körper des Schützen.

Pro Ziel ist nur ein Schuß erlaubt. Die Gesamtzahl der Schüsse pro Lane darf die Anzahl der Ziele nicht übersteigen. Es gelten folgende Ausnahmen:

a. Regel 8,

b. Regel 17,

c. ungezielte Schüsse mit dem Einverständnis der Partner oder des Marshals,

d. in einer "shoot off"-Situation (Cold Fire).

Abweichungen von diesen Ausnahmen resultieren in der Anwendung der Regel 14.

Definition der Schießpositionen: Jede Lane, mit Ausnahme speziell ausgewiesener Lanes, kann in jeder Position geschossen werden, die den o. a. Regeln entspricht.

a. "liegend": die Waffe und der Unterarm vom Ellenbogen bis zu den Fingerspitzen dürfen keine "künstliche" Unterstüzung haben.

b. "kiend": Es dürfen nur 3 Kontaktpunkte zum Boden vorhanden sein: 2 Füße und ein Knie. Der hintere Fuß muß in gerader Linie zum Bein stehen und der Schaft darf das Knie nicht berühren. Ein zugelassener Sitz darf zur Ünterstützung des hinteren Fußes und/oder zum Schutz des Knies verwendet werden, vorausgesetzt daß der Fuß Bodenkontakt hat.

c. "stehend": jeder Schuß muß ohne ohne jede weitere Unterstützung als oben angegeben abgegeben werden.

Behinderungen: beinbehinderte Schützen können Unterstützungen verwenden, die in den Regeln für sie festgelegt sind.

11. Zeit pro Lane: In Fall einer extremen Verspätung eines Teilnehmers kann der Marshal die Schießzeit begrenzen. Die Zeit läuft, wenn das Ziel erfaßt ist. Die Zeit ist fortlaufend und richtet sich nach der Anzahl der Ziele, d. h. Anzahl der Minuten pro Ziel mal Anzahl der Ziele. (Zeitbegrenzungen sind für alle BFTA-Schießwettbewerbe obligatorisch). Wenn die Gesamtzeit überschritten wird, verfällt jeder weitere Treffer.

12. Sitze: Die maximale Höhe für jede Art von Sitzgelegenheit ist 75 mm einschließlich Rückenlehne. Der Sitz kann als Hilfe beim Sitzen, Knien oder Stehen während des Schießens verwendet werden, aber nur den obigen Regeln entsprechend und nur zu diesem Zweck. Der Chief Marshal kann Ausnahmen bei Behinderungen zulassen, vorausgesetzt, daß kein unfairer Vorteil entsteht.

13. Unstimmigkeiten bei der Wertung: Unstimmigkeiten sollen in jedem Falle vor dem Verlassen des Zieles bereinigt werden. Ungelöste Probleme müssen dem Chief Marshal vorgetragen werden, dessen Entscheidung endgültig ist.

14. Strafen: Die Strafe für sicherheitsgefährdendes Verhalten und jede Art von Betrug ist Disqualifikation. Die zuständigen Behörden behalten sich das Recht für weitergehende Maßnahmen vor.

15. Verlassen der Feuerlinie: Wettkampfteilnehmer können die Feuerlinie unter den folgenden Umständen verlassen:

a. Freiwilliger Verzicht auf einen Schuß oder die weitere Teilnahme; dies resultiert darin, daß die Trefferzahl bis zu diesem Zeitpunkt als gültiges Ergebnis gewertet wird.

b. Um eine Reparatur eines Ausrüstungsgegenstandes durchzuführen, der als unsicher gilt oder nicht schußfähig ist; aus welchem Grund auch immer. Dies schließt nicht die Korrektur von schlecht eingeschossenen Zielfernrohren ein.

c. Aus jedem anderen Grund, der vom Chief Marshal oder dessen Stellvertreter anerkannt wird.

Anmerkung: Im Fall b. kann der Wettkampfteilnehmer das fehlerhafte Teil mit der Erlaubnis des Chief Marshals oder seines Stellvertreters ersetzen. Er und andere Personen dürfen aber nicht mit dem reparierten Ausrüstungsgegenstand die Trainingsschießplatz aufsuchen, es sei denn, der Chief Marshal gibt seine Erlaubnis hierzu.

In allen genannten Fällen müssen die Score Cards an den Chief Marshal oder dessen Stellvertreter übergeben werden. Letztere müssen auch die Erlaubnis zum Verlassen der Feuerlinie gegeben haben und eine Zeit bis zur Rückkehr festlegen. Wird die Score Card nicht in dieser Zeit abgeholt, wird sie zur endgültigen Auswertung weitergegeben.

16. Unentschiedene Wertungen: Im Fall von unentschiedenen Wertungen wird die endgültige Plazierung "ausgeschossen". Der Parcours und die Anzahl der Ziele müssen hierbei für den jeweiligen Wettkampf repräsentativ sein.

17. Vorgehensweisen an der Feuerlinie: Anfeuern oder Auspfeifen eines Wettkampfteilnehmers ist an der Feuerlinie nicht erlaubt. Waffen oder Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Im Fall von Cease Fire werden die Waffen in den Boden abgeschossen und die Mündungen nach unten gerichtet. Während Cease Fire dürfen keine Ziele anvisiert werden. Die Waffen dürfen nur über der festgelegten Feuerlinie in Anschlag gebracht, visiert und abgefeuert werden. Alle Waffen sind ungeladen und ungespannt, wenn sie nicht an der Feuerlinie direkt genutzt werden. (Anfeuern kann für Gruppenmitglieder bei einem Gruppenwettkampf vom Chief Marshal erlaubt werden).

18. Einstiegsklasse: Wenn Schießklassen benutzt werden, gibt es Einstiegsklassen nach der BFTA Klassifizierung. Schützen können eine höhere Klasse wählen, doch dies ändert nicht ihre notierte Einstiegsklasse, es sei denn ihr Schießresultat rechtfertigt die höhere Klasse. Schützen mit einem Alter unter 17 Jahren müssen nach den gesetzlichen Vorschriften beaufsichtigt werden. Anmerkung: ein Schießpartner ersetzt nicht eine Aufsichtsperson bei Schützen unter 14 Jahren Lebensalter.

19. Drogen und Alkohol: Das Mitführen und/oder der Genuß von Alkohol oder ungesetzlichen Drogen ist an der Feuerlinie strikt untersagt. Der Umgang mit einer Waffe und deren Benutzung durch Personen, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, ist verboten.

20. Aushang der Regeln: Die gegenwärtig gültigen Allgemeinen BFTA-Schießregeln müssen deutlich sichtbar an der Registrierstelle aller Wettbewerbe zusammen mit der Versicherungspolice des ausrichtenden Clubs/Verbandes ausgehängt werden.

21. Regeln: Alle diese Regeln müssen strikt eingehalten werden.


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