Die Luftgewehr-Field-Target-Regeln des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS)
 


 


Das Regelwerk für das Luftgewehr-Field-Target-Schießen besteht aus folgenden Abschnitten:

1. Definition und einführende Erläuterungen

2. Allgemeine Regeln

3 Spezielle Wettbewerbsregeln

4. Wettbewerbsklassen

5. Schlussbestimmungen

 

1. Definition UND EINFÜHRENDE ERLÄUTERUNGEN:

Das "Field-Target-Schießen" (FTS) mit Druckluftwaffen ist die "unblutige" Simulation der in Großbritannien populären Jagd auf Kleintiere mit dafür geeigneten Luftgewehren. Es wird dort, in Irland, in den Niederlanden, in Norwegen, in Portugal und in den U.S.A. von Vereinswettbewerben über regionale (Landes-) Meisterschaften, Bundes- und Weltmeisterschaften sportlich betrieben. Gegenwärtig existieren noch keine international gültigen Regeln, so daß internationale Wettkämpfe nach von den jeweiligen Verbänden des Gastgeberlandes festgelegten Regeln durchgeführt werden. Die z. Z. tragenden ausländischen Verbände sind die American Airgun Field Target Association (AAFTA) und die British Field Target Association (BFTA). Seit 1998 existiert ein Welt-Dachverband, die World Field Target Asssociation (WFTA), in der jeder Verein, Club oder Verband, in dem Field Target mit Luftgewehren sportlich geschossen wird, Mitglied werden kann. Die hier niedergelegten deutschen Regeln sind weitgehend an die der AAFTA und BFTA angelehnt und zusätzlich an die in der Bundesrepublik Deutschland für Luftgewehre geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen adaptiert.

2. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN:

2.1. Field-Targets: Die Ziele sind gemäß ihres historischen Hintergrunds ursprünglich besonders konstruierte und möglichst naturgetreu bemalte Silhouettenziele, die Tiere darstellen (Kaninchen, Eichhörnchen, Ratten, Elstern usw.), die in Großbritannien mit starken Luftgewehren jagdlich geschossen werden. Da eine "waidgerechte" Bejagung nur mit einem sicheren Schuß in eine Körperregion möglich ist, in der lebenswichtige Organe liegen, deren Verletzung einen schnellen und schmerzlosen Tod gewährleisten, sind diese Ziele mit sog. Trefferzonen ("Kill-Zones" oder "Hit-Zones" genannt) versehen. Diese sind Löcher verschiedener Größe in der Tiersilhouette, hinter die ein auffällig gefärbtes löffelartiges Metallteil ("Paddle") derart montiert ist, daß es bei einem Treffer die Tiersilhouette durch einen speziellen Mechanismus zum Umklappen bringt. Treffer auf die Tiersilhouette selbst beeinflussen das Ziel nicht. Nach einem Treffer kann das gesamte Ziel über einen Seilzug wieder aufgerichtet werden. Diese Ziele werden "Klappziele" genannt. Nur diese dürfen für Wettkämpfe auf Landes- und Bundesebene in Wettkämpfen verwendet werden. Diese Ziele müssen nicht notwendigerweise Tiersilhouetten darstellen, sondern können geometrische Figuren (Kreise, Rechtecke etc.) sein. Die sog. "Wiederauferstehungsziele" haben ein anderes Funktionsprinzip und besitzen zwei Trefferzonen: der erste Schuß wird z. B. auf die obereTrefferzone gerichtet und klappt diese bei Treffer um. Wenn ein zweiter Schuß eine zweite (untere) Trefferzone trifft, wird erstere wieder aufgerichtet. Sie dürfen nur in Vereinswettkämpfen verwendet werden. Dies gilt auch für Silhouettenziele ohne definierte Trefferzone, die bei einem Treffer auf eine beliebige Region umklappen. Allgemein bestehen Ziele zweckmäßigerweise aus 2-4 mm dickem Stahlblech; dieses Material ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Es muß jedoch solche mechanische Eigenschaften haben, daß es bei einem Beschuß aus einem Luftgewehr mit einer Mündungsenergie von 25 Joule aus einer Distanz von 5 m keine Beschädingungen des Materials aufweist (Vermeidung von Splitterwirkung). Außerdem müssen die Ziele auch in einer Entfernung von 25 m (WBK-freie Luftgewehre) und 50 m (WBK-pflichtige Luftgewehre) mit einer Auftreffenergie von 1 Joule noch sicher zum Umklappen bzw.- Kippen gebracht werden.

2.2. Wettbewerbsdesign: Field-Target-Wettkämpfe werden auf sog. "Parcours" ausgetragen. Ein solcher besteht aus mehreren "Schießkorridoren" ("Lanes), die mit jeweils 2 bis 6 Zielen , die in für die Wettbewerbsteilnehmer unbekannten Entfernungen zwischen 9 und 50 m oder zwischen 9 und 25 m aufgestellt sind. Ein Parcours besteht aus minimal 6 und maximal 12 Schießkorridoren. Diese dürfen sich in ihren möglichen Schußbahnen nicht überschneiden. Bei größeren Wettkämpfen können bis zu 3 verschiedene Parcours erstellt werden, die in festzulegenden Zeitabfolgen nacheinander absolviert werden müssen. Die Teilnehmer schießen auf die Ziele in den Schießkorridoren in einer numerisch festgelegten Reihenfolge, beginnend mit Schießkorridor Nr. 1, Ziel Nr. 1 bis x, Schießkorridor Nr. 2., Ziel Nr. 1 bis x, usw. Details sind im Abschnitt X.3. festgelegt. Die eigentliche Aufgabe des Schützen ist, die Ziele in den Schießkorridoren zu entdecken, die Entfernung zu bestimmen und sie durch präzise Treffer zum Umkippen zu bringen. Bei der Entfernungsbestimmung dürfen Spezialzielfernrohre mit Parallaxenausgleichsvorrichtung ("Range-Finder-Scopes"), jedoch keinerlei externe Entfernungsmesser verwendet werden. Die Verwendung von Windrichtungs- und -geschwindigkeitsmessern zur Bestimmung der Seitendriftkorrektur ist erlaubt (elektronische Geräte, Windsäcke, Windschnüre).

2.3. Einschießplatz: Neben den Parcours muß den Wettbewerbsteilnehmern ein Enschießplatz ("Zeroing Range") zur Verfügung stehen. Dieser muß der maximalen Parcourslänge von 50 m entsprechen. In gekennzeichneten Abständen von 10 bis 50 m müssen mindestestens 5 Ziele in 10 m-Abständen ( bei höherer Anzahl in entsprechenden Distanzen) pro Schießbahn aufgestellt sein, die eine schnelle Trefferkontrolle ohne Auswechseln ermöglichen (z. B. Metall-Pendelziele mit einer Trefferzone von max. 45 mm). Die Anzahl der Schießbahnen muß an die Zahl der Wettbewerbs-teilnehmer angepaßt und die Möglichkeit zur Nutzung muß vor dem Wettbewerb gewährleistet sein. Eine Nutzungsdauer von maximal 30 Minuten pro Wettbewerbsteilnehmer ist angemessen. Einzelheiten regelt ein Wettbewerbsleiter ("Range Director").

2.4. Einführungstreffen der Wettbewerbsteilnehmer: Vor jedem Wettbewerb muß der Wettbewerbsleiter ein Treffen der Teilnehmer arrangieren, in dessen Verlauf er auf die Kenntnisnahme und Einhaltung der Regeln und zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen hinweisen muß. Er gibt hierbei auch die ausgesetzten Preise bekannt. Hier werden auch die von der Anmeldungsstelle ausgegebenen Trefferkarten ("Score Cards") und deren Registrierungsteil überprüft sowie Schießgruppen festgelegt.

3. SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN:

3.1. Druckluftwaffen: Zugelassen sind Einzellader-Luftgewehre jedes Kalibers bis 6,5 mm, die den zur Zeit der Schießveranstaltungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Freie (Eo bis max. 7,5 Joule) und WBK-pflichtige Waffen (Eo über 7,5 Joule) müssen in getrennten Klassen geschossen werden. Die höchste zulässige Mündungsenergie ist 16,3 Joule. Bei Vereinswettbewerben bleibt es dem Wettbewerbsleiter im Konsens mit dem Veranstalter überlassen, in einer besonderen Wettbewerbsklasse eine andere Obergrenze bis max. 27 Joule festzulegen. Außerdem kann der Wettbewerbsleiter bei Wettkämpfen auf allen Ebenen mehrschüssige Luftgewehre zulassen, wenn gewährleistet ist, daß das Magazin mit nur einem Geschoß geladen ist oder wird. Es dürfen in diesem Fall mit einem einzigen Geschoß vorgeladene Reservemagazine verwendet werden, deren Anzahl die Zahl der Ziele in dem jeweiligen Schießkorridor nicht übersteigen darf. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Auflagen obliegt dem jeweiligen Gruppenleiter.

3.2. Visierungen: Jede konventionelle Visierungsart ist erlaubt. Laserzielgeräte sind in der BRD gesetzlich und international auf Verbandsebene verboten. Allgemein gilt dies auch für separate Entfernungsmeßgeräte; nicht aber für Zielfernrohre mit integrierter Entfernungsmessung ohne Laser. Bei Verwendung verschiedener Visierungen in einer Wettbewerbsklasse können positive (z.B. bei offener Visierung) oder negative (z. B. Zielfernrohr) Wertungsvorgaben festgelegt werden.

3.3. Waffentests: Die Veranstalter einer Schießveranstaltung behalten sich das Recht vor, jedes Luftgewehr, das in einem Schießen verwendet wird, mit einem Chronographen zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und der Regel X.3.1. zu gewährleisten. Zum Wettbewerb mitgebrachte WBK-pfichtige Waffen sind als solche bei der Anmeldung zu deklarieren (Eintrag in Registrierungsteil der Wertungskarte) und die WBK ist vorzulegen. Dies kann vor, während und nach einem Wettbewerb geschehen.

3.4. Munition: Jede Art von Diabolos und Rundkugeln für alle unter 1. angegebenen Waffen, die aus Blei, Bleilegierung, Zink oder Zinklegierung bestehen, sind erlaubt.

3.5. Wettbewerbsleiter, Gruppenleiter & deren Verantwortlichkeiten: Vor jedem Wettbewerb müssen die Organisatoren einen Wettbewerbsleiter ("Range Director)") auswählen und ernennen und, falls nötig, dessen Stellvertreter ("Deputy Range Director"). Diese Ernennung beinhaltet die Pflicht zur Ausarbeitung des/der Parcours, die Übernahme der vollen Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln und für die Durchführung des betreffenden Schießens. In allen Fragen oder Problemen, die aus den Regeln entstehen oder durch diese nicht abgedeckt sind, ist die Entscheidung des Wettbewerbsleiters endgültig und unanfechtbar. Die Wettbewerbsschützen werden in Gruppen ("Squads") von nicht am jeweiligen Wettbewerb beteiligten Gruppenleitern ("Range Marshals") begleitet, die die Einhaltung der für die Schießstätte geltenden Sicherheitsbestimmungen und der speziellen Wettbewerbsregeln überwachen. Sie tragen in die vorher kontrollierten Wertungskarten die Schießergebnisse ein, errechnen die Gesamttrefferzahl und sind berechtigt, bei Sicherheits- und Regelverstößen Entscheidungen zu treffen, die jedoch vom Wettbewerbsleiter in strittigen Fällen zu betätigen sind. Nur sie und letzterer dürfen Klappziele aufrichten und defekte Ziele nach Sicherheitsmaßnahmen reparieren oder austauschen. Nur bei Vereinswettbewerben können die Mitglieder einer Gruppe diese Funktion im Wechsel übernehmen, wobei der jeweilige aktive Schütze ausgeschlossen ist.

3.6. Ziele: Bei Landes-, Bundes- und internationalen Wettkämpfen werden Ziele verwendet, die bei einem Treffer in die Trefferregion umfallen (Field-Target-Klappziele). Die Trefferregion ("Kill Zone", "Hit-Zone") muß kreisrund sein und das dahinter liegende "Paddle" muß in einer zur Zielfarbe kontrastierenden Farbe bemalt sein. (Parcours-Designer sollten beachten, daß für Schützen, die farbenblind sind, gelbe oder weiße Killzonen empfohlen werden). Standard-Trefferregionen haben 25 und 40 mm Durchmesser. Der Parcours kann aber auch Ziele mit kleinerer Trefferregion beinhalten. Die Gesamtzahl solcher Ziele darf jedoch 25% der Gesamtziele nicht überschreiten. Hierbei gilt folgendes:

3.6.1. Die Trefferregionen dürfen minimal 15 mm Durchmesser haben.

3.6.2. Das weiteste Ziel dieser Art darf nicht mehr als 15 m von der Feuerlinie entfernt sein.

3.6.3. Keine erschwerte Schießstellung darf für den Beschuß solcher Ziele gefordert werden. ( d. h. liegend, stehend, knieend).

Für Landes- und Bundeswettbewerbe sind nur seilzugbetriebene Klappziele beliebiger Form zugelassen, die durch den Seilzug wieder den Ausgangszustand versetzt werden. Bei Vereinswettbewerben sind auch "Wiederauferstehenungsziele" zugelassen, deren durch einen Treffer umgeklapptes Teil durch einen solchen in eine zweite deutlich gekennzeichnete Region wieder aufgerichtet wird. Nach Fehlschüssen auf letztere wird auf die jeweils reagierende Zielfläche gefeuert.

Alle Ziele müssen generell pro Schießkorridor fortlaufend numeriert sein; Wiederauferstehungsziele erhalten 2 aufeinander folgende Nummern.

3.7. Schießparcours: Ein voller Schießparcours für WBK-pflichtige Luftgewehre darf nicht weniger als 25 Ziele haben. Für ein gültiges Trefferergebnis muß der gesamte Parcours geschossen werden (mit Ausnahme aller Umstände der Regel X.3.15: Verlassen der Feuerline). Die Minimal- und Maximaldistanz der Ziele beträgt für WBK-pflichtige Druckluftwaffen 9 m und 50 m. (Bei internationaler Beteiligung muß eindeutig geklärt sein, daß die Maßeinheit metrisch ist). Für WBK-freie Luftgewehre ist die Maximaldistanz 25 m und die Zielzahl ist minimal 25.

3.8. Zielabfolge: Alle Ziele müssen nach ihrer numerischen Ordnung beschossen werden. Wenn ein falsches Ziel beschossen wurde, wird dem betreffenden Schützen ein Fehlschuß angerechnet, und er muß auf das nächst folgende Ziel schießen. Wenn der Verdacht besteht, daß ein Ziel defekt ist, schießen alle Mitglieder einer Gruppe auf dieses. Wenn es bei keinem Treffer in die Trefferzone umkippt, wird der Gruppenleiter das Ziel kontrollieren und ggf. reparieren oder austauschen. Es wird dann nochmals beschossen. Beim Umfallen des Löffels hinter der Trefferzone bei einem Treffer zählt dieser, auch wenn die Silhouette nicht kippt. Wenn in einem solchen Fall ein Ziel eines anderen Schießkorridors beschossen wurde, gilt die genannte Vorgehensweise ebenfalls, d. h. das "ausgelassene" Ziel wird als Fehlschuß gezählt. Allerdings wird dann -wenn nachfolgend- das Ziel in dem anderen Schießkorridor normal beschossen und bewertet. Bei Wiederauferstehungszielen kann die Numerierung von der Schußfolge abweichen.

3.9. Trefferbewertung und Wertungskarten: Die Bewertung des Wettbewerbs wird derart vorgenommen, daß jeder Treffer mit "1" und jeder Fehlschuß mit "0" festgelegt wird. Ein Treffer zählt, wenn das Ziel umfällt. Jede Bewegung der Trefferzone, die das Ziel nicht zum Fallen bringt, wird als Fehlschuß bewertet. Wenn allerdings die Trefferzone allein umfällt und für den nächsten Schützen wieder aufgerichtet werden muß, zählt dies als Treffer. Auf der Wertungskarte werden Treffer als "X" und Fehlschüsse als "0" eingetragen. Alle vorgedruckten Fragen im Registrierungsteil der Wertungskarte müssen korrekt ausgefüllt werden. Dies impliziert folgende Erklärung, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgedruckt ist: "Nach bestem Wissen und Gewissen erkläre ich, daß die eingetragenen und benutzten Schießausrüstungsgegenstände den gesetzlichen Vorschriften entsprechen". Die Wertungskarten enthalten neben dem Registrierungsteil für die persönlichen Daten und die Waffe des jeweiligen Wettbewerbsteilnehmers einen Wertungsteil. In diesem sind die Schießkorridore und die Ziele in numerischer Folge aufgelistet. Unter jeder Zielnummer befindet sich ein Wertungsfeld, in das das zugehörige Ergebnis (X oder 0) eingetragen wird. Es steht im Ermessen des Wettbewerbsleiters, zu jedem Ziel den Durchmesser der Trefferzone anzugeben. Die Angabe der Zielentfernung ist nicht zulässig. Nach Vollendung des Parcours addiert der Gruppenleiter die Anzahl der Treffer und trägt diese in ein Ergebnisfeld ein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat das Recht, diese Addition selbst zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Wettbewerbsleiter oder sein Stellvertreter. Alle Ergebnisse werden vom Wettbewerbsleiter und/oder seinem Stellvertreter überprüft und in einem besonderen Feld abgezeichnet. Bei Wettkämpfen mit mehreren Parcours können alle Ziele in eine Wertungskarte eingetragen werden. Für jeden Parcours muß dann ein Wertungsfeld und ein zusätzliches Feld für das Gesamtergebnis vorhanden sein. Das jeweilige Ergebnis wird als Anzahl der Treffer im Vergleich zu der Gesamtzahl der Ziele in einem Parcours angegeben (z.B. 28/30). Bei Wettkämpfen mit mehreren Parcours wird durch Addition der Teilergebnisse entsprechend verfahren.

3.10. Schießen: Jede Schießposition ist erlaubt. Die Standardposition ist "sitzend" ohne jede weitere Vorgabe mit der Einschränkung, daß nur der Körper des Schützen als Waffenstütze dienen darf (Abweichungen sind bei Vereinswettkämpfen möglich; z. B. "aufgelegt"). Manche Schießkorridore oder Einzelziele können aber vorgeschriebene Schießpositionen haben, wie "stehend" oder "kniend". Die "liegend"-Position ist keine der vorschreibbaren Positionen. Jeder Schütze kann jedoch nicht "positionsfestgelegte" Korridore bzw. Ziele liegend schießen. Wenn ein Wettbewerbs-teilnehmer eine dieser beiden Schießpositionen nicht durchführen kann, gilt folgendes. Er muß dem Wettbewerbsleiter oder seinem Stellvertreter vor dem Beginn seines/ihres Durchganges mitteilen, daß er/sie unfähig ist (-was auch immer der medizinische oder anderweitige relevante Grund sein mag-), eine bestimme Schußposition einzunehmen. Dieser erteilt die Erlaubnis, eine andere Position zu nutzen, wobei aber kein unfairer Vorteil erwachsen darf. Es gilt weiterhin:

3.10.1. Die Anzahl der "stehend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der Anzahl der Ziele nicht überschreiten.

3.10.2. Die Anzahl der "kniend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der Anzahl der Ziele nicht überschreiten.

3.10.4. Alle Schüsse müssen derart abgefeuert werden, daß der Schütze die Feuerlinie berühren kann.

3.10.5. Voll verstellbare Schäfte sind erlaubt, um Anpassungen an verschiedene Schießstile zu ermöglichen. Es gibt keinerlei Limitierungen des Designs.

3.10.6. Gewehr- bzw. Schießriemen, einzeln oder andersartig, und/oder Schulterhaken sind zur Zielstabilisierung erlaubt. Jede Art von Kleidung, Handschuhen oder Schuhen ist erlaubt, vorausgesetzt, daß keine Gefahr für den Schützen oder andere Personen besteht. Die Verwendung von Bandagen, die Knie und Rumpf verbinden (z. B. "Steady Aim Harness") ist nicht erlaubt

3.10.7. Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht.

3.10.8. Es darf keine andere Unterstützung des Gewehrs verwendet werden als der Körper des Schützen. Es ist jedoch in der "Sitzend"-Position erlaubt, Distanzhalter zwischen der Waffe und dem Knie oder Arm einzulegen (z.B. Sandbeutel, Schießhandschuh).

3.10.9. Pro Ziel ist nur ein Schuß erlaubt. Die Gesamtzahl der Schüsse pro Schießkorridor darf die Anzahl der Ziele nicht übersteigen. Es gelten folgende Ausnahmen:

3.10.9.1. Regel 3.8,

3.10.9.2. Regel 3.17,

3.10.9.3. ungezielte Schüsse zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Waffe mit dem Einverständnis der Partner und des Gruppenleiters,

3.10.9.4. in einer "Feuer einstellen"-Situation.

Abweichungen von diesen Ausnahmen resultieren in der Anwendung der Regel X.3.14.

3.10.10. Definition der Schießpositionen: Jeder Schießkorridor, mit Ausnahme speziell ausgewiesener, kann in jeder Position geschossen werden, die den o. a. Regeln entspricht.

3.10.10.1. "Liegend": die Waffe und der Unterarm vom Ellenbogen bis zu den Fingerspitzen dürfen keine "künstliche" Unterstüzung haben.

3.10.10.2. "Kniend": Es dürfen nur 3 Kontaktpunkte zum Boden vorhanden sein: 2 Füße und ein Knie. Ein zugelassener Sitz darf zur Ünterstützung des hinteren Fußes und/oder zum Schutz des Knies verwendet werden, vorausgesetzt daß der Fuß Bodenkontakt hat.

3.10.10.3. "Stehend": jeder Schuß muß ohne jede weitere Unterstützung als oben angegeben abgegeben werden.

Behinderungen: beinbehinderte Schützen können Unterstützungen bzw. Hilfsmittel verwenden, die in speziell und individuell vom Wettbewerbsleiter für sie festgelegten Regeln verbindlich sind. Hierbei darf kein unfairer Vorteil entstehen.

3.11. Zeit pro Lane: In Fall einer extremen Verspätung eines Teilnehmers oder bei hoher Teilnehmerzahl kann der Wettbewerbsleiter die Schießzeit begrenzen. Die Zeit läuft, wenn das Ziel erfaßt ist. Die Zeit ist fortlaufend und richtet sich nach der Anzahl der Ziele, d. h. Anzahl der Minuten pro Ziel mal Anzahl der Ziele. Wenn die Gesamtzeit überschritten wird, verfällt jeder weitere Treffer.

3.12. Sitze: Die maximale Höhe für jede Art von Sitzgelegenheit ist 75 mm einschließlich Rückenlehne. Der Sitz kann als Hilfe beim Sitzen, Knien oder Stehen während des Schießens verwendet werden, aber nur den obigen Regeln entsprechend und nur zu diesem Zweck. Der Wettbewerbsleiter kann individuelle Ausnahmen bei Behinderungen zulassen, vorausgesetzt, daß kein unfairer Vorteil entsteht.

3.13. Unstimmigkeiten bei der Wertung: Unstimmigkeiten sollen in jedem Falle vor dem Verlassen des Zieles bereinigt werden. Ungelöste Probleme müssen dem Wettbewerbsleiter vorgetragen werden, dessen Entscheidung endgültig ist.

3.14. Strafen: Die Strafe für sicherheitsgefährdendes Verhalten, grobe Regelverstöße und jede Art von Betrug ist Disqualifikation. Die Veranstalter behalten sich das Recht für weitergehende rechtliche Maßnahmen vor.

3.15. Verlassen der Feuerlinie: Wettbewerbsteilnehmer können die Feuerlinie unter den folgenden Umständen verlassen:

3.15.1. Freiwilliger Verzicht auf einen Schuß oder die weitere Teilnahme; dies resultiert darin, daß die Trefferzahl bis zu diesem Zeitpunkt als gültiges Ergebnis gewertet wird.

3.15.2. Um eine Reparatur eines Ausrüstungsgegenstandes durchzuführen, der als unsicher gilt oder nicht schußfähig ist; aus welchem Grund auch immer. Dies schließt nicht die Korrektur von schlecht eingeschossenen Zielfernrohren ein.

3.15.3. Aus jedem anderen Grund, der vom Wettbewerbsleiter oder dessen Stellvertreter anerkannt wird.

Anmerkung: Im Fall X.3.15.2. kann der Wettbewerbsteilnehmer das fehlerhafte Teil mit der Erlaubnis des Wettbewerbsleiters oder seines Stellvertreters ersetzen. Er und andere Personen dürfen aber nicht mit dem reparierten Ausrüstungsgegenstand die Trainingsschießplatz aufsuchen, es sei denn, der Wettbewerbsleiter gibt seine Erlaubnis hierzu.

In allen genannten Fällen müssen die Wertungskarten an den Wettbewerbsleiter oder dessen Stellvertreter übergeben werden. Letztere müssen auch die Erlaubnis zum Verlassen der Feuerlinie gegeben haben und eine Zeit bis zur Rückkehr festlegen. Wird die Wertungskarte nicht in dieser Zeit abgeholt, wird sie zur endgültigen Auswertung weitergegeben.

3.16. Unentschiedene Wertungen: Im Fall von unentschiedenen Wertungen wird die endgültige Plazierung in einem oder mehreren "Stechen" ausgeschossen. Der Parcours und die Anzahl der Ziele werden vom Wettbewerbsleiter festgelegt. Hierbei sollen möglichst der Originalparcours oder (bei verkürzten Stechen) ausgewählte Ziele aus diesem verwendet werden. Im letztgenannten Fall sperrt der Wettbewerbsleiter bestimmte Ziele.

3.17. Design der Feuerlinie und Vorgehensweisen: Die Feuerlinie ist der Beginn eines Schießkorridors und wird durch 2 mindestens 80 cm hohe Markierungen, die im Abstand von min. 1 m aufgestellt sind, festgelegt. Normalerweise gehen maximal 3 Schützen mit einem Gruppenleiter in numerischer Abfolge zu einer Feuerlinie, wo ersterer die Schützen individuell aufruft und die Schießergebnisse in die Wertungskarte einträgt. Bei Mannschaftswettkämpfen sind größere Gruppen mit Zustimmung des Wettbewerbsleiters erlaubt. Die Schießkorridore sind fortlaufend an der Feuerlinie zu numerieren und werden ausschließlich in dieser numerischen Reihenfolge absolviert. Die Waffen dürfen erst dann geladen werden, wenn ihre Mündung über der Feuerlinie liegt. Kann die Waffe aus irgendeinem Grund nicht auf ein Ziel abgeschossen werden, muß der Gruppenleiter "Feuer einstellen" ausrufen. In diesem Fall muß die Waffe entspannt und entladen bzw. in einen speziellen Kugelfang abgeschossen werden, der in ca 6 m Distanz von der Feuerlinie direkt neben dem Schießkorridor aufgestellt sein muß. Dabei dürfen keine Ziele anvisiert werden. Die Mündung der Waffe bleibt danach auf den Boden gerichtet. Bei Fehlfunktionen von Zielen muß der Wettbewerbsleiter entscheiden, ob die Feuereinstellung unter Sicherheitsaspekten generell oder nur für den betroffenen und benachbarte Schießkorridore gilt. Waffen oder Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Nochmals: Die Waffen dürfen nur über der festgelegten Feuerlinie geladen, in Anschlag gebracht, visiert und abgefeuert werden. Alle Waffen sind auf dem Schießgelände ungeladen und ungespannt (offener Verschluß, gelockerter Spannhebel, angeknickter Lauf ohne Spannung), wenn sie nicht an der Feuerlinie direkt genutzt werden. Dies gilt sinngemäß auch für den Einschießplatz uneingeschränkt. Grundsätzlich und darüber hinaus hat die geltende Schießstandordnung des veranstaltenden Vereins Priorität.

4. Wettbewerbsklassen: Es gibt folgende 4 Wettbewerbsklassen:

4.1. Klasse 1 : Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Preßluftgewehren (E0 max 16,3 Joule).

4.2. Klasse 2 : Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Federkolbenluftgewehren (E0 max 16,3 Joule).

4.3. Klasse 3: freie (E0 max. 7,5 Joule) Luftgewehre ohne Prellschlag incl. vorgeladene Preßluft- und CO2-Waffen.

4.4. Klasse 4: freie (E0 max. 7,5 Joule) Federdruckluftgewehre mit Prellschlag.

4.5. Leistungsklassen: Bei Bedarf können zusätzlich Leistungsklassen in den einzelnen Wettbewerbsklassen eingerichtet werden. Die Einstiegsklasse A ist für alle Schützen verbindlich; es existieren für diese keine Leistungskriterien. Diese sind für höhere Klassen vorzugeben (z. B. 50% der erreichbaren Trefferzahl). Schützen können eine höhere Klasse wählen, doch dies ändert nicht ihre notierte Einstiegsklasse, es sei denn ihr Schießresultat rechtfertigt die höhere Klasse (gilt nur für Parcours mit mehreren Durchgängen). Jugendliche Schützen müssen nach den gesetzlichen Vorschriften beaufsichtigt werden.

4.6. Sonderklassen: Hat der Wettbewerbsleiter eine Sonderklasse für Luftgewehre mit einer Mündungsenergie von mehr als 16 und bis zu 27 Joule zugelassen, gelten bei ausreichend großer Teilnehmer Zahl die Einteilungskriterien der Klassen 1 und 2. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Wettbewerbsleiter eine "gemischte Klasse" zulassen, die mit einem "Bonus-Malus-System" durchgeführt werden muß. Hierbei gilt, daß für Federkolbenluftgewehre maximal 10% der erreichbaren Trefferzahl als Bonus bzw. alternativ als Malus für vorgeladenen Preßluftgewehre vergeben werden dürfen. Dieser Maximalwert kann vom Wettbewerbsleiter niedriger angesetzt werden.

5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

5.1. Drogen und Alkohol: Das Mitführen und/oder der Genuß von Alkohol oder ungesetzlichen Drogen ist auf dem Parcousgelände und auf dem Einschießplatz strikt untersagt. Der Umgang mit einer Waffe und deren Benutzung durch Personen, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, ist grundsätzlich verboten. Weitere Einzelheiten regeln die gesetzlichen Vorschriften und die Schießstandordnung des durchführenden Vereins.

5.2. Aushang der Regeln: Die aktuellen Schießregeln müssen deutlich sichtbar an der Registrierstelle aller Wettbewerbe ausgehängt werden.

5.3. Regeln: Alle diese Regeln müssen strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang wird besonders auf Regel 3.14 verwiesen.


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