§ § INTERNATIONALE WAFFENRECHTLICHE HINWEISE § §
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Wie ich ja bereits ausufernd erzählt habe, ist Großbritannien in Europa (noch) das Eldorado für FTS. Es ist daher sehr naheliegend, daß man dort als eingeladener Gast oder ganz unabhängig (bei "Open Competitions") an Wettbewerben teilnehmen möchte. Nach meinen Rückfragen bei der Britischen Botschaft, die zuerst eine ungeheure Konfusion in die falsche Richtung auslösten, ist dies am leichtesten möglich, wenn man mit "freien" britischen Luftgewehren mit max. 16,3 Joule Mündungsenergie als EG-Bürger dort einreist. Ich dachte, daß dies komplikationslos gehen müßte, wenn man das in unserer Bundesrepublik ja WBK-pflichtige Gewehr in einem verschlossenen stabilen Gewehrkoffer als Fluggepäck aufgibt und selbst in diesem Flieger nach GB reist. Man zeigt, so meinte ich, dem Zoll -wenn nötig- die Waffe, und der sieht dann (vielleicht), daß sie "britisch-frei" ist. Weit gefehlt! Zumindest wenn man mit British Airways fliegt. Man muß dann vorher eine Nummer in England anrufen, sich nach den Bedingungen erkundigen und den Waffentransport anmelden, damit er dann beim Einchecken im Computer steht. Ich wollte nur ein freies britisches Luftgewehr von Birmingham nach Deutschland mitnehmen und hatte alles bei BA schön und ordentlich angemeldet. Ein englischer Freund warnte mich und schickte mir die Waffe per Post. Und das war auch gut so, denn in Birmingham stand natürlich nichts von einem Waffentransport im Computer. Wenn ich das Luftgewehr dabei gehabt hätte, wäre es um meinen Rückflug schlecht bestellt gewesen. Wenn man jedoch -z. B. im Auto (Vorsicht! S. u.)- ein FT-Luftgewehr nach GB bringt muß man dann trotzdem aber sehr vorsichtig sein, weil es eine Reihe sehr strenger gesetzlicher Bestimmungen gibt, mit denen man sich empfindliche Strafen incl. Gefängnis einhandeln kann. Es ist z. B. strafbar, ein privates Besitztum mit einem Luftgewehr (auch im Koffer) zu betreten, ohne vorher das Einverständnis des Besitzers eingeholt zu haben. Also: bei Hotels oder "Bed & Breakfast" vorher die Erlaubnis einholen, die man kaum verweigern wird. Es gibt in dieser Hinsicht noch eine ganze Reihe gefährlicher Fallen; ich besitze ein englischsprachiges Papier hierüber, das wertvolle Hinweise gibt, aber hier zu weit führt. Leider existiert die Internetseite, aus der ich es habe, nicht mehr, so daß ich kein Link legen konnte.
Fährt man nun mit dem Auto, wird es noch komplizierter: um z. B. Holland, Belgien und Frankreich zu passieren, ehe man nach GB übersetzt, benötigt man einen "Europäischen Feuerwaffenpaß", der bei der zuständigen Kreispolizeibehörde beantragt werden muß und DM 80,- Verwaltungsgebühr kostet. Er wird in der Regel erteilt, wenn entsprechende WBKs vorhanden sind. Er gilt fünf Jahre und kann danach verlängert werden. Es können maximal 10 Waffen eingetragen werden. Wenn man ihn dann hat und -wie ich- dann denkt, daß damit alles "in Butter" ist, der wird schnell enttäuscht. Man muß dieses Dokument nämlich dann bei den Botschaften der Länder einreichen, die man besuchen bzw. passieren will und sich in einer besonderen Spalte jeweils nochmals deren Plazet holen. Ein mit dem Dokument ausgehändigtes Merkblatt erläutert, daß die meisten EG-Länder noch gar keine einschlägigen Regelungen erlassen haben. Ich war gespannt, wie diese Geschichte enden würde und welche Gebühren dann noch entrichtet werden müßten. Ich habe die Niederländische, Französische, Belgische und Britische Botschaft in dieser Angelegenheit mit Freiumschlag angeschrieben. Holland hat ganz schnell reagiert und an eine Polizeidienststelle in Utrecht verwiesen, die mir freundlich mitteilte, daß ich nach der Gesetzesänderung vom 1. 1. 1997 unbehelligt mit meinen Luftgewehren durch die Niederlande reisen dürfe, wenn sie ordnungsgemäß in einem Waffenkoffer verstaut sind. Das ist doch einmal ein europäischer Lichtblick! Inzwischen habe ich von Frankreich und Belgien die Nachricht, daß eine schriftliche Einladung zu einer Schießveranstaltung in Kombination mit dem Europäischen Waffenpaß ausreicht. So steht es auch im Waffenpaß geschrieben, doch das Merkblatt empfiehlt dringend, die Botschaften zu befragen. Ich bin gespannt, wie diejenige von GB reagieren wird (ich habe diese schon ganz schön genervt!), meine letzte Anfrage liegt nun fast 2 Jahre zurück. Immerhin: das Lichtbild in meinem Europäischen Waffenpaß ist eines der wenigen, auf dem ich nicht wie ein Terrorist sondern distinguiert aussehe. Ich mag dieses Dokument! Obwohl die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, auf dem Weg von Deutschland nach Calais zollamtlich oder polizeilich kontrolliert zu werden (mir ist das noch nie passiert), sollte man kein Risiko eingehen und die DM 80,- investieren. In GB ist momentan wegen der neuen demokratieverachtenden und skandalösen Waffengesetzgebung ja schon wieder "der Teufel los" und diesmal hat man die Luftgewehrbesitzer im Visier. Daher ist nicht abzuschätzen, wie sich dort die Szene verändert. Seltsamerweise konnte ich auch nicht herausbekommen, ob man unsere "freien" Luftgewehre nach GB mitnehmen kann (eine eher theoretische Frage); ich warte ja imer noch geduldig auf eine Antwort der Botschaft. Für deutsche oder andere in GB "Firearms Cetificate" (F.A.C.).-pflichtige Luftgewehre (also solche mit mehr als 16,3 Joule Mündungsenergie reicht der Europäische Waffenpaß gegenwärtig offenbar nicht aus. Nach einer umfangreichen deutschsprachigen Broschüre, die mir die britische Botschaft irgendwann gefaxt hat, braucht man einen britischen Staatsbürger mit F.A.C. als Bürgen und noch andere komplizierte administrative Prozeduren. In jedem Fall: man sollte äußerste Vorsicht walten lassen.
Der Transport eines Luftgewehres in die U. S. A. -gleichgültig welcher Stärke und WBK-Pflichtigkeit- ist weitgehend problemlos, wenn man bei einer Fluggesellschaft bucht, die es überhaupt mitnimmt. In den vergangenen drei Jahren hat sich da viel verändert, daher muß man sich vorher bei den Fluggesellschaften erkundigen. Delta Airlines macht da keinerlei Probleme. Wie bereits öfters gesagt, unterliegen Luftgewehre aller Art nicht dem U. S.-Bundeswaffengesetz und gelten daher nicht als Feuerwaffen. Man gibt es im verschlossenen Waffenkoffer als Fluggepäck auf und deklariert es bei der Ankunft beim Zoll. Trotzdem muß man auch hier vorsichtig sein: es gibt in manchen Städten oder Counties lokale Regelungen, die den Besitz bzw. die Nutzung von Luftgewehren einschränken. FTS-Meisterschaften werden aber dort sicherlich nicht ausgetragen. Daher sollte man sich vorher eine offizielle Einladung der AAFTA oder des zuständigen lokalen Clubs besorgen. das Schlimmste, was einem dann passieren kann ist, daß der Waffenkoffer zollamtlich versiegelt wird, was ja nicht weiter "kratzt". Tip: man sollte mit solchen Spielzeugen nicht in New York oder New Jersey einreisen. Ich habe schon "richtige Gewehre" zum Long-Distance- und Silhouette-Schießen in die U. S. A. mitgenommen und hatte -bei Beachtung bestimmter Vorschriften- keinerlei Schwierigkeiten.
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